Was ist bei Auslandsfahrten zu berücksichtigen?

Auslandsfahrten bedürfen generell einer Genehmigung durch book-n-drive.

  1. Fahrten in unsere westeuropäischen Nachbarländer (Belgien, Dänemark, Frankreich, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Schweiz) sind generell genehmigt. Sie können spontan losfahren. Allerdings empfehlen wir Ihnen, die Fahrt dennoch bei unserem Kundenservice anzumelden, damit wir vorher das Fahrzeug noch reinigen und durchchecken können.
  2. Für Fahrten in alle anderen europäischen Länder gilt: Sie müssen die Fahrt zuvor beim Kundenservice von book-n-drive anmelden und schriftlich, z. B. per E-Mail, genehmigen lassen. Ohne entsprechende Genehmigung ist book-n-drive berechtigt, die Haftungsreduzierung im Schadenfall zu verweigern. Bitte beachten Sie, dass Fahrten in oder durch bestimmte osteuropäische Länder (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Moldawien, Mazedonien, Montenegro, Rumänien, Russland, Serbien, Türkei, Ukraine, Weißrussland) sowie alle außereuropäische Länder (z. B. Marokko, Tunesien) wegen des erhöhten Risikos nicht möglich sind. Sondergenehmigungen für diese Länder werden nur unter besonderen Voraussetzungen und ggf. mit bestimmten Auflagen erteilt.

Bitte beachten Sie bei Auslandsfahrten generell folgende Hinweise:

  • Der Original-Fahrzeugschein und eine Warnweste befinden sich immer im Fahrzeug.
  • Sie als Kunde sind selbst verantwortlich für die Einhaltung der ausländischen rechtlichen Vorschriften (z. B. Autobahnvignetten, Halterbescheinigung zur Ausfuhr des Fahrzeugs für Polen, Ersatz-Glühlampenset für Tschechien, zeitlich begrenzte Winterreifenpflicht in Österreich, ggf. erforderliche zusätzliche Warnwesten). Eventuelle Kosten hierfür werden von book-n-drive nicht übernommen.
  • Nutzen Sie auch im Ausland bitte nach Möglichkeit die DKV-Tankkarte, diese gilt europaweit. Sollten Sie dennoch im Ausland die Betankung selbst bezahlen, schicken Sie bitte den Original-Beleg zur Erstattung an book-n-drive, Servicebüro Rhein-Main: Rudolf-Diesel-Str. 5, 65719 Hofheim am Taunus. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen bei Auslandsbelegen nur den Nettobetrag erstatten können, da wir uns die ausländische Umsatzsteuer nicht erstatten lassen können.