Wiesbadener Innenstadt wird zum cityFlitzer-Geschäftsgebiet!
Wir haben erfreuliche Neuigkeiten: Unsere stationsflexiblen cityFlitzer können Sie von nun an bei Fahrtende nahezu flächendeckend in der Wiesbadener Innenstadt zurückgeben! Möglich wird dies durch eine Ausnahmegenehmigung, die wir von der Landeshauptstadt Wiesbaden erhalten haben.
Ab sofort stehen Ihnen für die Rückgabe unserer cityFlitzer alle Bewohnerparkplätze innerhalb des neuen cityFlitzer-Gebietes Wiesbaden-Innenstadt zur Verfügung. Das Gebiet umfasst den Bereich Mitte, das Rheingauviertel und Westend sowie Teile von Südost und Nordost. Damit wird das cityFlitzer-Angebot in Wiesbaden noch attraktiver!
Wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen durch die Ausnahmegenehmigung eine cityFlitzer-Rückgabe in zentraler Lage nun flächendeckend ermöglichen können. Bislang war die Rückgabe unserer stationsflexiblen Fahrzeuge im Innenstadtbereich auf zwei Stellen beschränkt – den Parkplatz Salzbachaue und den Elsässer Platz.
Bitte beachten Sie, dass eine Rückgabe der cityFlitzer innerhalb des Gebietes Wiesbaden-Innenstadt nur auf Bewohnerparkplätzen möglich ist. Auf folgenden Stellplätzen dürfen Sie die cityFlitzer bei Fahrtende nicht abstellen:
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auf Parkplätzen, die für unsere stationsbasierten Carsharing-Fahrzeuge reserviert sind
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auf kostenpflichtigen Parkplätzen
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auf zeitlich beschränkten Parkplätzen
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auf Behindertenparkplätzen
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in Ladezonen
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Kommentare
Johanna | 26.03.2025
Was passiert, wenn ein Ordnungsgeld erteilt wird, weil man das Auto (wie von Book-n-Drive erwünscht) in der Bewohnerparkzone abgestellt hat?
Antworten
book-n-drive | 27.03.2025 ★★★★★
Hallo Johanna, in unserem großen cityFlitzer Bereich in Wiesbaden haben wir eine Genehmigung, die cityFlitzer auch in Bewohnerzonen abzustellen, dass ist der Stadt und dem Ordnungsamt bekannt. Falls hier doch mal von Seiten des Ordnungsamtes ein Fehler passiert und ein Ordnungsgeld ausgestellt wird, dann melde uns das gerne über unser Kunden-Kontaktformular auf unserer Webseite, wir kümmern uns dann darum. Vielen Dank, dass Du unser Carsharing-Angebot in Wiesbaden nutzt!
Klaus | 12.11.2025
Ist mir auch Mitte Juli passiert,
auf meine Erwiderung das es eine Vereinbarung mit der Stadt Wiesbaden gibt kam 2 Monate später Mitte Oktober die Auskunft das Parken nur mit der sogenannten Carsharing Plakette erlaubt sei.
Meine Frage seit wurden die Carsharing Plakette in den Cityflitzer-Fahrzeugen angebracht und verbindlich?
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Charlotte von book-n-drive | 13.11.2025
Hallo Klaus, diese Regelung besteht seit 2023 mit der Stadt Wiesbaden.
Falls du diesbezüglich Probleme oder ein Ordnungsgeld erhalten hast, melde dich gerne über unser Kunden-Kontaktformular, dann kümmern wir uns gerne für dich darum. Wir freuen uns, dass du book-n-drive in Wiesbaden nutzt!
Klaus | 16.11.2025
Suchen Sie bitte nach Ticket#2025081810148] vom 18.08.25 Aktenzeichen886.604326.5 Anhörung,
Vorgeworfen wird mit das die vorgeschriebene Parkscheibe nicht gutlesbar im oder am Fahrzeug angebracht sein soll.
Scheinbar gibt es niemanden bei book-n-drive der sich wirklich drum kümmert.
das Beweisfoto (was ich nie gesehen habe) zum AZ müsste bei book-n-drive vorliegen da
da mir 10 € für die Halter-Ermittlung abgebucht wurden.
Nach Telefonat vom 11.11.25 hat sich auch niemand mehr von book-n-drive zurückgemeldet
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