Was bedeutet „vereinfachte Schadenkontrolle“?
Die vereinfachte Schadenkontrolle bezieht sich ausschlieĂźlich auf die Kontrolle des Fahrzeugs vor Fahrtbeginn. Kleine, bereits vorhandene Gebrauchsspuren mĂĽssen nicht gemeldet werden:
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Einzelne oberflächliche Kratzer ohne Dellen bis zur Länge einer EC-Karte (8 cm), welche die Grundierung des Fahrzeugs nicht beschädigt haben.
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Einzelne Dellen bis zur Größe eines 2-Euro Stückes, die nicht tiefer als 2 mm sind.
Muss ich Schäden melden, die während meiner Fahrt entstehen? Ja. Jeder selbst verursachte Schaden ist immer meldepflichtig, unabhängig von Größe oder Art.
Ist das eine Kulanzregelung? Nein. Die vereinfachte Schadenkontrolle ist keine Haftungsfreistellung, sondern eine Erleichterung der Fahrzeugkontrolle vor Fahrtbeginn.
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