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Was ist bei Auslandsfahrten zu berĂĽcksichtigen?

Auslandsfahrten bedĂĽrfen generell einer Genehmigung durch uns als Anbieter.

  1. Fahrten in unsere westeuropäischen Nachbarländer (Belgien, Dänemark, Frankreich, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Schweiz) sind generell genehmigt. Du kannst spontan losfahren. 
  2. Für Fahrten in alle anderen europäischen Länder gilt: Du musst die Fahrt zuvor bei unserem Kundenservice anmelden und textlich (per E-Mail) genehmigen lassen. Ohne entsprechende Genehmigung sind wir als Anbieter berechtigt, die Haftungsreduzierung im Schadenfall zu verweigern. Bitte beachte, dass Fahrten in oder durch bestimmte osteuropäische Länder (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Moldawien, Mazedonien, Montenegro, Rumänien, Russland, Serbien, Türkei, Ukraine, Weißrussland) sowie alle außereuropäischen Länder (z. B. Marokko, Tunesien) wegen des erhöhten Risikos nicht möglich sind. Sondergenehmigungen für diese Länder werden nur unter besonderen Voraussetzungen und ggf. mit bestimmten Auflagen von uns erteilt.

Bitte beachte bei Auslandsfahrten generell folgende Hinweise:

  • Der Original-Fahrzeugschein und eine Warnweste befinden sich immer im Auto.
  • Du als Kunde bist selbst verantwortlich fĂĽr die Einhaltung der ausländischen rechtlichen Vorschriften (z. B. Autobahnvignetten, Halterbescheinigung zur Ausfuhr des Fahrzeugs fĂĽr Polen, Ersatz-GlĂĽhlampenset fĂĽr Tschechien, zeitlich begrenzte Winterreifenpflicht in Ă–sterreich, ggf. erforderliche zusätzliche Warnwesten). Eventuelle Kosten hierfĂĽr werden von uns als Anbieter nicht ĂĽbernommen.
  • Nutze auch im Ausland bitte nach Möglichkeit die DKV-Tankkarte, die sich in unseren Autos in der dafĂĽr vorgesehenen Halterung im Handschuhfach befindet, diese gilt europaweit. Solltest Du dennoch im Ausland die Betankung selbst bezahlen, dann schicke uns bitte den Original-Beleg zur Erstattung postalisch zu: book-n-drive mobilitätssysteme GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 5, 65719 Hofheim am Taunus. Bitte habe Verständnis dafĂĽr, dass wir bei Auslandsbelegen nur den Nettobetrag erstatten können, da wir uns die ausländische Umsatzsteuer nicht erstatten lassen können.